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Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb: Was ist in der Schweiz vorgeschrieben?

Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb: Was ist in der Schweiz vorgeschrieben?

Zuletzt geprüft am 15.09.2026. Nächste Überprüfung vorgesehen: jährlich oder bei gesetzlichen Änderungen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine rechtliche Beratung. Konsultieren Sie bei Unsicherheit die zuständigen kantonalen Stellen, Ihre Arbeitssicherheitsfachperson oder rechtliche/r Berater/in. Wir verweisen auf die einschlägigen Empfehlungen der SUVA sowie auf das Arbeitsgesetz (ArG) und die Arbeitsschutzverordnungen (z. B. ArGV) als maßgebliche Quellen; konkrete, verbindliche Regelungen können kantonal variieren.

Gut ausgerüstete Erste‑Hilfe‑Koffer sind ein zentraler Baustein im Arbeitsschutz. Dieser Leitfaden erklärt, welche Vorschriften in der Schweiz zu beachten sind, wer Verantwortung trägt und wie Sie den Erste‑Hilfe‑Koffer im Betrieb praktisch und prüffähig organisieren. Zweck: Unfälle versorgen, Leben schützen und betriebliche Pflichten erfüllen.

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

Die relevanten Vorgaben leiten sich primär aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und den zugehörigen Verordnungen sowie aus den Empfehlungen der SUVA zur betrieblichen Erste Hilfe ab. Diese Richtlinien geben praxisnahe Mindestanforderungen zu Anzahl, Inhalt und Organisation der Ausrüstung; sie sind als Orientierungsrahmen zu verstehen. Zusätzlich können kantonale Behörden oder branchenspezifische Vorschriften Ergänzungen vorsehen. Bei rechtlich verbindlichen Fragen empfehlen wir Rücksprache mit der kantonalen Stelle oder einer Fachperson für Arbeitssicherheit.

Wer ist verantwortlich?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Konkret bedeutet das:

  • Beschaffung geeigneter Erste‑Hilfe‑Koffer und Nachfüllmaterialien
  • Benennung und Ausbildung von Ersthelfenden
  • Einrichtung klarer Prozesse für Kontrolle, Auffüllen und Dokumentation

Die Delegation von Aufgaben (z. B. an Sicherheitsbeauftragte) ist möglich, entbindet die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber aber nicht von der Gesamtverantwortung. Dokumentieren Sie Verantwortlichkeiten schriftlich.

Pflichtinhalt: Orientierende Mindestmengen (Matrix nach Betriebsgrösse)

Es gibt keine universelle Einheitsliste. Im Folgenden finden Sie eine praxisnahe, prüffähige Orientierungsmatrix, die auf SUVA‑Empfehlungen und praktischer Erfahrung basiert. Passen Sie die Mengen je nach Risiko und Branche an.

  • Büro / leichte Tätigkeiten
    • 1–10 Mitarbeitende: 1 Standardkoffer: Mullkompressen 10x10 (10 Stk), Verbandpäckchen (3 Stk), Pflaster (20 Stk gemischt), Fixierbinden (2), Dreiecktuch (1), Einmalhandschuhe (20 Paar), Rettungsdecke (1), Beatmungsmaske (1), Desinfektion (kleines Fläschchen)
    • 11–50 Mitarbeitende: 1–2 Koffer: Mullkompressen 20x20 (20 Stk), Verbandpäckchen (5), Pflaster (50 Stk), Fixierbinden (4), Dreiecktuch (2), Handschuhe (40 Paar), Rettungsdecke (2), Beatmungsmaske (2), Desinfektion (grössere Menge)
    • 51+ Mitarbeitende: mehrere Koffer an zentralen Punkten; erhöhen Sie Mengen proportional und legen Sie Reservekoffer bereit.
  • Baustelle / Handwerk
    • Mehrere, robuste Koffer: Mullkompressen 20x20 (30+), grosse Verbandpäckchen (10+), Blutstillungsmittel (z. B. Kompressen mit Blutstillungseigenschaften), Fixiermaterial (6+), Augenspülung (1–2 Flaschen pro Standort), Rettungsdecke (2+), Handschuhe robust (50 Paar), Beatmungsmaske (2), Schere/Pinzette.
  • Praxen, Arztzentren
    • Erweiterte sterile Instrumente, grössere Mengen an sterilen Kompressen und Verbandsmaterialien. Medikamente sind nur bei ärztlicher Delegation und nach interner Regelung im Koffer aufzubewahren.
  • Pflegeheime
    • Fokus auf Wundversorgung und Hygiene: mehr Pflaster, sterile Kompressen, Desinfektionsmittel, Häufigere Nachfüllintervalle; dokumentierte Prozesse für Nachschub.

Hinweis zur Medikation: Standard‑Koffer sollten generell keine verabreichungsfähigen Arzneimittel enthalten. In medizinischen Einrichtungen (z. B. Praxen) können bestimmte Medikamente vorhanden sein, wenn dies durch ärztliche Anweisung/Delegation geregelt ist. Klären Sie solche Fälle intern schriftlich und beachten Sie kantonale Vorgaben.

Für sofort einsatzfähige Sets und Nachfülllösungen empfehlen wir die Kategorie Erste‑Hilfe‑Koffer & Apotheken oder kompakte Erste Hilfe Sets als Basis.

Branchenspezifische Varianten

Je nach Tätigkeitsbereich weichen Inhalte und Mengen ab. Beispiele:

  • Baustellen / Handwerk: Grössere Verbandsstoffe, Blutstillungsmittel, Augenspülung, mehrere Koffer an zentralen Punkten.
  • Praxen und Arztzentren: Erweiterte sterile Ausstattung; Medikamente nur nach ärztlicher Delegation.
  • Pflegeheime: Fokus auf Sturzversorgung, Wundmanagement und Hygiene.

Für branchenspezifische Lösungen siehe unsere Kategorie Betriebssanität, wo Sie Koffer nach Einsatzzweck auswählen können.

Lagerung, Zugänglichkeit und Beschriftung

Erste‑Hilfe‑Koffer müssen gut sichtbar, leicht erreichbar und eindeutig beschriftet sein. Empfehlungen:

  • Platzierung an zentralen, signalisierten Standorten
  • Witterungsgeschützte Aufbewahrung bei Aussenarbeitsplätzen
  • Kennzeichnung mit Notfallpiktogramm und Standortplan
  • Reservekoffer bei grösseren Anlagen oder Schichtbetrieb

Wählen Sie geeignete Koffer für Erste‑Hilfe je nach Umgebung (robuste Materialien für Baustellen, kompakte Lösungen fürs Büro).

Kontrolle & Wartung: Intervalle und Dokumentation

Regelmässige Kontrolle ist Pflicht. Empfehlungen (orientierend, basierend auf SUVA‑Empfehlungen und Praxis):

  • Kurzchecks (Sichtkontrolle): wöchentlich bis monatlich – Kontrolle auf Vollständigkeit, Unversehrtheit der Verpackungen und Verfallsdaten.
  • Komplette Inventarprüfung: vierteljährlich bis halbjährlich, abhängig von Nutzungsintensität und Branche; bei hoher Beanspruchung oder in medizinischen Bereichen häufiger.
  • Dokumentation: Prüfprotokoll mit Datum, Prüfer/in, festgestellten Mängeln und Nachfüllmassnahmen. Bewahren Sie Protokolle für Audits auf.

Empfehlung: Legen Sie eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen für die Prüfungen fest und nutzen Sie standardisierte Formulare oder digitale Tools. Unsere Seite Organisation & Administration (Prüfprotokolle) bietet Vorlagen und Tools zur Dokumentation.

Häufige Fehler und Compliance-Risiken

  • Unregelmässige Kontrollen und abgelaufene Produkte
  • Unklare Zuständigkeiten oder keine dokumentierten Delegationen
  • Unzugängliche Lagerorte (z. B. verschlossene Räume ohne Notfallzugang)
  • Fehlende Nachfüllprozesse und lückenhafte Dokumentation von Schulungen

Minimieren Sie Risiken durch feste Prozesse, schriftlich definierte Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls einen Wartungsvertrag mit einem Dienstleister.

Wie Sanität24 Sie praktisch unterstützt

Sanität24 bietet fertige Koffer, Nachfüllsets, branchenspezifische Pakete und Wartungsservices. Wir helfen bei der Auswahl des passenden Inventars, liefern prüffähige Checklisten und bieten auf Wunsch regelmässige Kontrollen und Nachfüllungen an. Für Standardlösungen sehen Sie unsere Erste‑Hilfe‑Koffer und für betrieblich angepasste Angebote die Kategorie Betriebssanität. Buchen Sie eine Bedarfsanalyse, um ein massgeschneidertes Angebot zu erhalten.

Download: Prüfbare Checkliste

Laden Sie unsere prüffähige Inventarliste und das Prüfprotokoll (PDF/Excel) herunter oder fordern Sie es per E‑Mail an. Die Checkliste ist nach Branche gegliedert (Büro, Praxis, Pflegeheim, Baustelle) und eignet sich als Grundlage für interne Audits.

Schluss: Verantwortung übernehmen, richtig ausrüsten

Der Erste‑Hilfe‑Koffer im Betrieb ist Teil des Sicherheitskonzepts. Mit klarem Inventar, festen Kontrollen, dokumentierten Prozessen und regelmässiger Überprüfung reduzieren Sie Risiken und erfüllen Ihre Pflichten. Bei Fragen zur Auswahl, zu gesetzlichen Anforderungen oder zur Wartung unterstützt Sanität24 praxisnah.

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